Das erledige ich im Schadensfall
1. Aufnahme der Schadenskomponenten:
Das beschädigte Objekt wird mit den jeweiligen Identifikationsmerkmalen und der Ausstattung erfasst.
2. Optische / visuelle Untersuchung:
Alle Beschädigungen werden erfasst und mit Digitalfotos dokumentiert.
3. Technische Prüfung und Schadensumfanganalyse:
Funktionstest und Messungen. Die aus den Untersuchungen resultierenden Fakten und Ergebnisse werden schriftlich als detaillierte Analyse des Schadensumfangs dem Auftraggeber übergeben.
4. Schadensursache bestimmen:
Anhand der Beweisführung wird der Hergang sowie die tatsächliche Schadensursache unter Angabe von Gründen eingegrenzt.
5. Wiederherstellungsmöglichkeiten:
Die Reparaturmöglichkeiten werden dargestellt und die zu erwartenden Kosten beziffert. Zusätzlich wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt.
6. Wiederbeschaffungswert:
Die Festlegung des Betrages, der aufgewendet werden muss, um auf dem regionalen, seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
7. Wiederbeschaffungsmöglichkeiten:
Auf Kundenwunsch wird kostenfrei eine Marktanalyse durchgeführt. Dem Auftraggeber wird eine Aufstellung ausgehändigt. In dieser sind alle dem geschädigten Fahrzeug technisch identische und verfügbare Fahrzeuge mit aktuellen Listenpreisen aufgelistet.
8. Restwertbestimmung:
Die Ermittlung des konkreten, realen Restwertes mit verbindlicher Angabe des Händlers, der das Fahrzeug kostenlos innerhalb festgelegter Frist abholt.
9. Unterlagenprüfung:
Ich begleite Sie bei der Schadenabwicklung und helfe Ihnen den Überblick zu behalten. Nicht selten werden die Geschädigten von der regulierenden Haftpflichtversicherung mit Fragebögen bombardiert oder in dessen Kooperationswerkstatt gesteuert.
10. Stellungnahme:
Ich, als Sachverständiger, weiß was dem Geschädigten zusteht und erstelle das Gutachten unter Berücksichtigung dieser Kenntnisse. Dennoch kommt es vor, dass die regulierende Haftpflichtversicherung erhebliche Kürzungen unberechtigterweise vornimmt. Gern schreibe ich eine Stellungnahme und bewege die Versicherung zur Nachregulierung.